Warum diese Handreichung?
Oft gehört:
«Ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen schützt die staatliche Neutralität.»
Oft gehört:
«Die Schweiz ist religiös neutral, und die Schulen sind es auch. Deshalb hat Religion in der Schule nichts verloren.»
Oft gehört:
«Das Bundesgericht hat 1997 bestätigt, dass Kopftuchverbote zulässig sind.
Oft gehört:
«In muslimischen Ländern dürfte ich auch kein Kreuz tragen.»
Oft gehört:
«Ein Verbot religiöser Symbole an öffentlichen Schulen gilt für alle gleichermassen.»
Oft gehört:
«Das hat nichts mit Geschlechterdiskriminierung zu tun.»
Oft gehört:
«Betroffene Frauen können sich einfach beruflich umorientieren.»
Oft gehört:
«Ein Verbot schützt Frauen vor religiösem Zwang.»
Oft gehört:
«Was ist mit Schülerinnen, die ein Kopftuch tragen?»
Oft gehört:
«Das Kopftuch ist keine religiöse Pflicht im Koran und daher ein Symbol für einen politischen, Frauen diskriminierenden Islam.»
Oft gehört:
«Wer im Unterricht wirken soll, sollte keine sichtbaren religiösen Merkmale zeigen.»
Oft gehört:
«Lehrpersonen müssen sich an den Beutelsbacher Konsens halten. Ein Kopftuch widerspricht diesem Grundsatz.»
Oft gehört:
«Ein Kopftuch ist mit professionellem Unterrichten nicht vereinbar.»
Oft gehört:
«Ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen führt zu einem besseren Zusammenleben.»
Handlungsempfehlungen Handlungsempfehlungen Handlungsempfehlungen Handlungsempfehlungen
Für die Politik gilt zudem: Über die Bedeutung des Kopftuchs entscheidet einzig die Trägerin selbst. Verbote, die vorgeben, Frauen zu befreien, bevormunden stattdessen genau jene, die sie angeblich schützen sollen.
Pädagogische Hochschulen sollten kopftuchtragenden Studierenden die gesamte Ausbildung einschliesslich Praktika ermöglichen und sich deutlich gegen ein pauschales Kopftuchverbot positionieren, unabhängig davon, ob es Lehrpersonen oder Schüler:innen betrifft.
Schulen sollten aktiv Lehrpersonen mit eigener Migrations- oder Rassismuserfahrung gewinnen und in ihrer Laufbahn unterstützen. Sie sollten die Eignung einer Lehrperson an ihren fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten messen, nicht an ihrer religiösen Zugehörigkeit oder deren Sichtbarkeit. Lehrpersonen bewähren sich durch didaktisches Können, fundiertes Fachwissen und die Fähigkeit, im Schulalltag angemessen und reflektiert zu handeln. Ob jemand ein sichtbares religiöses Merkmal trägt, sagt darüber nichts aus.